Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Hinweise gelten für Anfragen und die Anbahnung von Leistungen über die Website der Hansa Gebäudedienste & Co. GmbH, Ohligser Straße 82, 42781 Haan (nachfolgend „Hansa“).

1. Geltungsbereich

Hansa koordiniert Anfragen zu Gebäudedienstleistungen und stimmt die Ausführung mit geeigneten Partnerbetrieben ab. Der konkrete Leistungsumfang, Preise und Termine ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der späteren Auftragsbestätigung.

2. Kein Online-Vertragsabschluss über das Formular

Das Anfrageformular auf dieser Website dient der unverbindlichen Bedarfsmeldung. Mit dem Absenden kommt noch kein Vertrag zustande. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Hansa ein Angebot unterbreitet und Sie dieses annehmen bzw. eine Auftragsbestätigung erteilt wird.

3. Leistungen und Ausführung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, führt Hansa die Reinigungs- oder sonstigen Leistungen nicht selbst aus. Die Ausführung erfolgt durch abgestimmte Partnerbetriebe. Hansa bleibt Ansprechpartner für Koordination und Rückfragen im vereinbarten Rahmen.

4. Angebote und Preise

Angaben auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar. Preise, Leistungsumfang und Einsatzbedingungen werden individuell geklärt. Es werden keine pauschalen Preisversprechen abgegeben.

5. Mitwirkung

Für eine sachgerechte Prüfung benötigen wir zutreffende Angaben zu Objekt, Leistung und Erreichbarkeit. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können die Bearbeitung verzögern oder unmöglich machen.

6. Haftung

Hansa haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hansa nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

Stand: Oktober 2026